Überarbeitetes DSG (in Kraft seit 2023)
Strenger als die DSGVO beim Profiling, automatisierten Entscheidungsfindungen und grenzüberschreitenden Übermittlungen. Nicht-schweizerische Behörden benötigen eine schweizerische Gerichtsverfügung, um Daten zu erhalten — kein vereinfachter MLAT-Kurzweg.